Leistungspreis
Das Ihnen zur Verfügung gestellte Volumen für Restmüll richtet sich nach dem Mindestbehältervolumen,
welches in der Abfallsatzung festgelegt ist: Für Biotonnennutzer oder Eigenkompostierer gelten pro
Einwohner 15 Liter pro Woche, für alle anderen gelten pro Einwohner 20 Liter pro Woche.
Für Gewerbebetriebe gelten pro Einwohnergleichwert 15 Liter pro Woche.
Alternativ zur Biotonne ist die Eigenkompostierung möglich. Wenn Sie Ihre Bioabfälle auf dem eigenen
Grundstück kompostieren und damit die Abfallmenge reduzieren, können Sie einen Abschlag auf Ihre
Müllgebühren erhalten. Eine Anerkennung als Eigenkompostierer erfolgt auf Antrag bei mags, in dem
z. B. darzulegen ist, dass eine Kompostiermöglichkeit und ausreichend Aufbringungsfläche (mind. 25 m² pro Person)
vorhanden sind.
Sie können für jede Rolltonne einen Vollservice in Höhe von {{formatierteVollservicePauschale()}} pro Jahr in Anspruch nehmen.
Ihre Rolltonnen werden dann für Sie herausgestellt und wieder hereingeholt.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an service@gem-mg.de oder telefonisch unter 02161/491010.
Der Betrag wird in der unten aufgeführten Jahresgebühr nicht berücksichtigt.